Wir führen pharmazeutische Dienstleistungen durch.
Dazu gehört auch die erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik.
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir eine unterschriebene Vereinbarung, dass Sie diese Leistung erhalten haben. Um uns und Ihnen Papier zu ersparen, verwenden wir bei der Durchführung in der Apotheke die Kurzfassung.
Wenn Interesse an der Langfassung besteht, können diese im folgenden für die von uns durchgeführten Leistungen eingesehen werden.